Neue Coronavirus-Testverordnung
Seit 30.6.2022 gilt die 3. Änderung der Coronavirus-Testverordnung.
Mit dieser Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Das bedeutet, dass bei Testwunsch oder Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) Patienten sich mit 3 Euro an den Bürgertests beteiligen.
Die geltenden Ausnahmen entnehmen Sie bitte den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur neuen Regelung Coronavirus-Testverordnung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Team des MVZ Manus Klinik